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Ausschreibung durch EnergieKonzept

Damit nichts vergessen wird

Um mit den Bau- und Sanierungsarbeiten zu beginnen, müssen vorab vergleichbare Angebote eingeholt werden. Holt ein Bauherr sich von verschiedenen Handwerkern ein Angebot ein, ist oft das Problem, dass die Angebote untereinander nicht vergleichbar sind. Selbst für erfahrene Architekten und Ingenieure ist es dann schwer zu erkennen, welches Angebot wirklich das günstigste ist. Schon die Beschreibung der angebotenen Leistung kann große Unterschiede, hinsichtlich Qualität und Massenberechnung, beinhalten. So kann es schnell passieren, dass das vermeintlich teuerste Angebot tatsächlich das günstigste ist, weil der Bieter sicherheitshalber überhöhte Massen angesetzt hat.

Auch die Qualität der Leistungsbeschreibung ist oft so schwammig, dass im Streitfall erst teure Gutachter darüber entscheiden, ob die Leistung der Beschreibung entspricht. Insbesondere wenn Fördermittel erst die Ausführung ermöglichen, kommt es auf eine exakte Beschreibung der Leistungs- und Qualitätsvorgaben an. Zwischen dem Laien für die Bauausführung (Bauherr) und dem Laien für die Fördermittel (Handwerker) kann es schnell zu Missverständnissen kommen, die sogar die Förderfähigkeit eines ganzen Projektes in Frage stellen können.

Sparen Sie deshalb und leisten Sie sich eine fach- und DIN-gerechte Leistungsbeschreibung durch einen qualifizierten Ingenieur oder Architekten.

Ihre Fragen zum Thema Ausscshreibung beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.

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Energieberatung

Eine qualifizierte Energieberatung soll Ihnen einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.

Die Energieberatung wird von der BAFA bezuschusst:

Ihr Kostenanteil nach Abzug der Förderung:

897€ für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

1173 € für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Außerdem erhöht sich die förderfähige Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.