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Konzepte von EnergieKonzept

Alles im Fluss

Der ständige Feuchteschutz ist Nach DIN 1946-6 vom Architekten zu gewährleisten und mit einem Lüftungskonzept nachzuweisen. Das gilt bei der Sanierung bereits, wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche gedämmt wird. Die Veranlassung der Umsetztung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.

Luftdicht bauen ist Stand der Technik. Wer anders plant und baut verstößt gegen diese Regeln. Im Luftdichtheitskonzept wird die Luftdichtheitsebene aufgezeigt und Detaillösungen vorgeschlagen.

Bei einer KfW-Förderung gehören das Aufstellung und die Umsetzung zu den Mindestvorgaben!

Ihre Fragen zum Thema Lüftung/Luftdichtheit beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.

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Energieberatung

Eine qualifizierte Energieberatung soll Ihnen einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.

Die Energieberatung wird von der BAFA bezuschusst:

Ihr Kostenanteil nach Abzug der Förderung:

897€ für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

1173 € für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Außerdem erhöht sich die förderfähige Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.