[et_pb_section bb_built=“1″ background_color=“#2ea3f2″ inner_shadow=“on“ fullwidth=“on“ _builder_version=“3.0.98″ use_background_color_gradient=“on“ background_color_gradient_start=“#2ea3f2″ background_color_gradient_end=“#2e6df4″ background_color_gradient_direction=“330deg“ next_background_color=“#ffffff“][/et_pb_section][et_pb_section bb_built=“1″ specialty=“on“ _builder_version=“3.0.47″ prev_background_color=“#2ea3f2″][et_pb_column type=“3_4″ specialty_columns=“3″][et_pb_row_inner _builder_version=“3.0.47″][et_pb_column_inner type=“4_4″ saved_specialty_column_type=“3_4″][et_pb_text _builder_version=“3.3.1″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“]

Energieberatung durch EnergieKonzept

Bei der von EnergieKonzept durchgeführten Gebäudeenergieberatung erhält der Hauseigentümer eine nach den hohen Standards des BAFA(…..) durchgeführte Vor-Ort-Beratung.

Sie umfasst:

Vorteile unserer Beratung:

400 € für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

500 € für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

Vorraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses:
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 gestellt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.

Ihre Fragen zum Thema Energieberatung beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.

[/et_pb_text][/et_pb_column_inner][/et_pb_row_inner][/et_pb_column][et_pb_column type=“1_4″][et_pb_sidebar orientation=“right“ _builder_version=“3.0.47″]

 

[/et_pb_sidebar][/et_pb_column][/et_pb_section]

Energieberatung

Eine qualifizierte Energieberatung soll Ihnen einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.

Die Energieberatung wird von der BAFA bezuschusst:

Ihr Kostenanteil nach Abzug der Förderung:

897€ für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

1173 € für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Außerdem erhöht sich die förderfähige Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.