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Energieberatung durch EnergieKonzept
Nutzen Sie eine Vor-Ort-Enegrieberatung
Die staatlich geförderte Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die dem Beratenen Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt. Dies ist der Fall, wenn der Berater in einem energetischen Sanierungskonzept (Energieberatungsbericht) nach Anlage 1 dieser Richtlinie entweder
–die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus darstellt oder
–einen Sanierungsfahrplan erstellt, der aufzeigt, wie das Gebäude umfassend, d. h.unter Einbeziehung der thermischen Hülle und der Anlagentechnik, in aufeinander abgestimmten Maßnahmen energetisch saniert werden kann.
Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstattet worden ist und der umbaute Raum des Gebäudes seitdem nicht zu mehr als 50 Prozent verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen; eine beabsichtigte Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden (Umwidmung) ist möglich.
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Näheres finden Sie auf der BAFA Seite. DerLink öffnet sich in einem neuen Browserfenster.
Ihre Fragen zum Thema Energieberatung beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.
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