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Ihr Energieausweis von EnergieKonzept
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen, den einfachen Verbrauchsausweis und den aufwendigen Bedarfsausweis.
Im Bereich der Nichtwohngebäude erfolgt die Aufstellung nach DIN 18599, unterschiedliche Nutzungseinheiten (Zonen) müssen einzeln gerechnet werden.
Während für den Neubau immer der Bedarfsausweis erstellet werden muss, kann im Bestand, bei Vorlage ALLER Energieverbäuche der letzten 3 aufeinander folgenden Jahre, auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Die Ausstellung erfolgt durch einen, für Nichtwohngebäude zerfizierten, Sachverständigen.
Ihre Fragen zum Thema Energieausweis beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.
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