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Ihr Energieausweis von EnergieKonzept

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen, den einfachen Verbrauchsausweis und den aufwendigen Bedarfsausweis.

Im Bereich der Nichtwohngebäude erfolgt die Aufstellung nach DIN 18599, unterschiedliche Nutzungseinheiten (Zonen) müssen einzeln gerechnet werden.

Während für den Neubau immer der Bedarfsausweis erstellet werden muss, kann im Bestand, bei Vorlage ALLER Energieverbäuche der letzten 3 aufeinander folgenden Jahre, auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden.

Die Ausstellung erfolgt durch einen, für Nichtwohngebäude zerfizierten, Sachverständigen.

Ihre Fragen zum Thema Energieausweis beantworten wir gerne. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular nutzen.

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Energieberatung

Eine qualifizierte Energieberatung soll Ihnen einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.

Die Energieberatung wird von der BAFA bezuschusst:

Ihr Kostenanteil nach Abzug der Förderung:

897€ für Wohngebäude mit 1 – 2 Wohneinheiten

1173 € für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten

iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Außerdem erhöht sich die förderfähige Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.